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Scharfe Kritik nach Empfehlung von Abtreibungslegalisierung

Interview des Tages - Mit Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, geht es um diese neue Empfehlung der Bundesregierung.

Im Interview des Tages sprechen wir heute über die Empfehlung der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur "reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin".

Der Bericht wird nächsten Montag veröffentlicht. Auszüge hat vorab das Magazin "Der Spiegel" vorgelegt. Wir ordnen die Ergebnisse ein. Im Interview zu Gast ist die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski.

Der SPIEGEL-Artikel

Scharfe Kritik nach Empfehlung von Abtreibungslegalisierung

Interview des Tages mit Moderatorin Nadja Neubauer und Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V. 
Sendung verpasst? In unserem Podcast Interview des Tages können Sie diese und weitere Sendungen nachhören, downloaden und teilen.

Berlin (KNA) Die Unionsfraktion sowie katholische Verbände
kritisieren die Empfehlungen der von der Ampel eingesetzten
Kommission zu Schwangerschaftsabbrüchen scharf. «Eine grundsätzliche
Legalisierung von Abtreibungen würde dem Lebensrecht des Kindes
entgegenstehen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
zuwiderlaufen», sagte die stellvertretende Vorsitzende der
Unionsfraktion, Andrea Lindholz, (CSU) dem Magazin «Spiegel». «Es ist
nicht einfach, eine ausgewogene Lösung für schwierige Situationen zu
finden. Es ist aber völlig unmöglich, deshalb einfach alles zu
legalisieren», so die CSU-Politikerin.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission will am
Montag Empfehlungen vorlegen, ob eine Regelung des
Schwangerschaftsabbruchs auch außerhalb des Strafrechts möglich wäre.
Wie der «Spiegel» vorab aus dem Abschlussbericht berichtet, sollen
Abtreibungen nach Ansicht der Fachleute künftig in den ersten zwölf
Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt werden. Eine
grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der
Schwangerschaft sei nicht haltbar, so die Kommission. Die aktuellen
Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer «verfassungsrechtlichen,
völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung» nicht Stand.

Die Kommission legt Empfehlungen vor, die Bundesregierung muss
entscheiden, ob sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten
Frei (CDU), warnt die Ampel davor, die Empfehlungen der Kommission
umzusetzen. «Aus meiner Sicht ist es grundüberflüssig, wenn sich die
Koalition jetzt mit so einem Thema beschäftigen würde», sagte Frei am
Dienstag dem Magazin. Sollte sich die Koalition die Vorschläge der
Kommission zu eigen machen, «würden wir in Karlsruhe dagegen klagen»,
kündigte der CDU-Politiker an. Ähnlich äußerte sich der Evangelische
Arbeitskreis der Union.

Auch der katholische Familienbischof Heiner Koch warnt davor, am
sogenannten Abtreibungsparagrafen 218 zu rütteln. «Die bestehende
Regelung hält sowohl die Not und Sorge der Mutter als auch den Schutz
des ungeborenen Kindes hoch. Das durch eine Neuregelung zu gefährden,
halte ich für sehr problematisch», sagte der Berliner Erzbischof der
Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Koch hatte sich bereits vor
Bekanntwerden des Vorabberichts geäußert.

Die Caritas kritisierte die Empfehlungen als «lebensfremd». Die
Kommission schlage nun offenkundig vor, das Beratungskonzept durch
eine zweistufige Fristenlösung zu ersetzen, erklärte
Caritas-Präsidentin Eva Maria-Welskop-Deffaa. Das erscheine in einer
Zeit, in der junge Eltern mit den ersten Ultraschallbildern bereits
erlebten, wie sich ihr Kind im Bauch der Mutter entwickele,
lebensfremd. Ähnlich äußerte sich der Familienbund der Katholiken.
Die derzeitige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sei nicht
verfassungswidrig, sondern entspreche der Grundlage des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts von 1993.

Der Verband Aktion Lebensrecht betonte, das Recht des ungeborenen
Kindes auf Leben werde mit diesen Vorschlägen endgültig geschleift.
Zu keiner Phase seiner Existenz sähen die Expertinnen die
Notwendigkeit, es umfassend zu schützen. Der Beratungsverein Donum
Vitae weist in einer eigens erstellten Umfrage auf die Bedeutung der
Beratung für ungewollt Schwangere hin. 

Dagegen begrüßt der Verband Pro Familia die Empfehlungen. Der Verband
wirbt dafür, die daraus resultierenden Gestaltungsspielräume für die
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs umfassend zu nutzen.

Derzeit ist in Deutschland eine Abtreibung grundsätzlich
rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten
zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich
zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens
drei Tage liegen.

Bild: die Dormitio-Abtei