Neues Urteil garantiert Religions- und Versammlungsfreiheit
Dürfen Lebensschützer vor Abtreibungsorganisationen beten? Das ist in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland ein Streitfall. Vor wenigen Tagen hat nun das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen nicht pauschal verboten werden dürfen. Das Urteil durchkreuzt damit auch Pläne der Ampelregierung. Wir sprechen mit Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung der Menschenrechtsorganisation ADF International über Religions- und Versammlungsfreiheit.
Lebensschutz: Urteil garantiert Religions- und Versammlungsfreiheit
Interview um 08:15 Uhrmit Moderator Johannes Wieczorek und Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International
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