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Eine neue Lehre? Deutsche Bischöfe ermöglichen in Einzelfällen Kommunion für Wiederverheiratete

Ein Schreiben der deutschen Bischöfe sorgte in der vergangenen Woche für Wirbel: Die Bischofskonferenz will wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen zur Kommunion zulassen.


Die deutschen Bischöfe sorgten in der letzten Woche für ein großes öffentliches Echo. Denn sie haben sich zu einem Thema geäußert, dass in den Medien heiß diskutiert wird: Wie geht die Kirche mit Menschen um, die sich nach einer kirchlichen Heirat zivil scheiden lassen und wieder erneut heiraten?


Nach zwei Bischofssynoden zu Ehe und Familie hatte Papst Franziskus vor gut einem Jahr das Schreiben „Amoris laetitia“ – „die Freude der Liebe“ vorgelegt.


Darin ließ er in einer Fußnote die Möglichkeit offen, dass wiederverheirate Geschiedene unter Umständen zur Kommunion zugelassen werden könnten.

Die deutschen Bischöfe machen nun Nägel mit Köpfen: Nach einer intensiven Begleitung durch einen Seelsorger können Wiederverheiratete in Einzelfällen wieder zur Kommunion zugelassen werden, heißt es in ihrem Papier, dass die Bischöfe letzten Mittwoch veröffentlicht haben.

Letztlich überlassen die Oberhirten die Entscheidung dem Gewissen der Gläubigen. Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten: Der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Kardinal Müller, äußerte sich ablehnend.

Über die Bedeutung und die Folgen des Bischofspapiers hat Oliver Gierens mit Professor Christoph Ohly gesprochen.
Er hat den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Universität Trier inne.