Häufig gestellte Fragen zum Thema Testament

Dr. Anton Steiner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht. Spezialgebiete sind steuergünstige Testamentsgestaltung und das internationale Erbrecht. Zudem hat er als erfahrender Testamentsvollstrecker bereits zahlreiche Nachlässe erfolgreich betreut. Günher Lindinger hat mit ihm gesprochen und zahlreiche, häufig gestellte Fragen geklärt.
Wir fragen, Dr. Anton Steiner antwortet:
Frage: Testament, ein schwieriges Thema für uns, schon vor dem Tod an den Tod zu denken.
Nur 25 % machen überhaupt ein Testament. Wo liegt das Problem?
Dr. Steiner: Ein Hauptproblem ist: Tabuthema Tod. Es ist nur zu natürlich, dass wir Menschen unseren Abgang verdrängen möchten. Ein zweites Thema ist sicherlich auch Schwellenangst. Schwellenangst zum Fachmann zu gehen, um sich beraten zu lassen. Viele Menschen merken, dass es gefährlich ist, selbst ein Testament zu schreiben, und das führt eben oft dazu, dass es ganz unterlassen wird.
Frage: Gibt es keinen anderen Weg, als sich beraten zu lassen?
Dr. Steiner: Außer von ganz einfachen Testamenten abgesehen, sollte man zumindest jemanden drüberschauen lassen, der etwas davon versteht. Also, typischerweise einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.
Frage: Welche Form muss ein Testament haben, damit es gültig ist, eigenhändig bzw. handschriftlich? Welche Formen gibt es überhaupt?
Dr. Steiner: In der Tat, unser Recht kennt nur zwei Formen für ein Testament als reguläre Formen. Die eine ist: Ich gehe zum Notar und der beurkundet mein Testament und die zweite ist eigenhändig - von eigener Hand von A bis Z niedergeschrieben und unterschrieben. Alles andere ist in der Regel komplett formunwirksam. Eine wichtige Ausnahme gibt es: das Ehegatten -Testament. Ehegatten können ein handschriftliches Testament wirksam errichten. Einer schreibt von A bis Z und beide unterschreiben.
Frage: Wir reden über Testament, über Nachlass. Was ist denn nun eigentlich ein Erb-Vertrag?
Dr. Steiner: Das Testament, die Normalform, ist eine einseitige Geschichte. Ich selbst setze mich im stillen Kämmerlein hin und schreibe meinen letzten Willen nieder. Oder ich gehe allein zum Notar und erkläre dem meinen letzten Willen, damit er ihn beurkundet. Der Erb-Vertrag, wie der Name schon sagt, hat zwei Vertragsparteien, nämlich mich als Erblasser und den Erb-Vertragserben, dem ich bindend etwas zusage. Beispiel: Mein Sohn soll Maschinenbau studieren und ich sage ihm zu, dass er die Firma bekommt, wenn er das Studium absolviert hat.
Frage: Rund um das Testament tauchen sehr viele Begriffe auf. Was ist denn nun ein Testamentsvollstrecker?
Dr. Steiner: Es gibt viele Konstellationen, in denen ich besondere Wünsche habe. Und um sicher zu gehen, dass diese Wünsche auch erfüllt werden, setze ich einen Testamentsvollstrecker ein, der zum Beispiel auch den Erben auf die Finger schaut, dass die sich auch an meine Wünsche halten und sich nicht darüber hinwegsetzen. Also, das ist die Person, die aufpasst, weil ich selber als Toter es ja nicht mehr kann, dass alles so abgewickelt wird, wie ich das im Testament angeordnet habe.
Frage: Muss der Testamentsvollstrecker zwingend ein Jurist sein?
Dr. Steiner: Nein, natürlich sind juristische Kenntnisse von Vorteil. Aber Testamentsvollstrecker kann jede geschäftsfähige Person sein.
Frage: Warum sollte ich überhaupt ein Testament machen?
Dr. Steiner: Um Ihren letzten Willen durchzusetzen. Denn die gesetzliche Erbfolge ist eine Art Kassen-Modell, die kann passen, aber muss nicht passen. Wenn Sie also besondere Wünsche haben, dann brauchen Sie unbedingt ein Testament.
Frage: Was passiert, wenn es kein Testament gibt?
Dr. Steiner: Wenn es kein Testament gibt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Jeder von uns hat Erben, auch wenn viele sagen: Ich habe ja gar keine Erben. Es kann nur sein, dass er sie gar nicht kennt. Denn wenn kein Testament da ist, wird im Stammbaum solange gesucht, bis ein Verwandter auftaucht. Und der bekommt dann das gesamte Vermögen. Deswegen ist es gerade für Alleinstehende sehr wichtig, ein Testament zu errichten, denn sonst bekommt unter Umständen das Vermögen eine Person, mit der man gar nichts anfangen kann.
Frage: Kann ich mein Testament jederzeit wieder ändern oder muss ich darüber jemanden informieren?
Dr. Steiner: Ihr Testament ist ein einseitiger Akt. Sie müssen niemanden informieren. Sie müssen auch die Erben, die Sie in einem früheren Testament eingesetzt haben, nicht informieren. Sie können das vollkommen einseitig ändern.
Frage: Und ich kann es jederzeit ändern?
Dr. Steiner: Jederzeit, so lange Sie noch testierfähig sind. Also, man sollte vielleicht nicht das ganz hohe Alter abwarten, wenn vielleicht doch eine Demenzerkrankung oder Ähnliches kommt. Dann kann es schwierig werden. Aber solang ich einigermaßen einen klaren Willen bilden kann, kann ich das Testament jederzeit ändern.
Frage: Was mache ich mit meinem Vermögen, wenn ich keine Verwandten oder Freunde mehr haben sollte?
Dr. Steiner: Viele entschließen sich dann von Todes wegen, ihr Vermögen einem guten Zweck zuzuführen. Und das finde ich auch etwas sehr, sehr Schönes. Die sagen, bevor das jetzt irgendwelche entfernten Verwandten erben, die ich vielleicht nicht einmal kenne, setze ich doch eine gemeinnützige Organisation ein oder mehrere gemeinnützige Organisationen. Das ist auch möglich, um einen guten Zweck mit meinem Vermögen nach meinem Tod zu verwirklichen.
Frage: Mal angenommen, ich setze radio horeb als Erben ein. Wie funktioniert das überhaupt?
Dr. Steiner: Viel einfacher als viele denken. Ich muss nur ein Testament errichten, sei es beim Notar, sei es handschriftlich, in dem drinsteht: "Ich setze radio horeb zu meinem Erben ein. Punkt." Wer es ganz genau machen will, schaut auf der Homepage noch mal nach, wie genau die Bezeichnung ist: "Internationale Christliche Rundfunkgemeinschaft e.V.", Adresse noch dazu. Das ist natürlich schöner, aber es reicht schon, wenn jeder Außenstehende weiß, was gemeint ist. Und das würde auch schon reichen. Ich setze radio horeb zu meinem Erben ein.
Frage: Wann ist denn der richtige Zeitpunkt, sich über ein Testament Gedanken zu machen?
Dr. Steiner: Sobald ich etwas Vermögen habe. Denken Sie an die vielen Unfälle, die es leider nach wie vor gibt. Auch in jungen Jahren kann das Schicksal zuschlagen.
Frage: Was ist bei der Testamentsgestaltung grundsätzlich zu beachten? Welche Formen gibt es?
Dr. Steiner: Wir unterscheiden die regulären normalen Testamentsformen. Das ist das handschriftliche Testament von A bis Z mit eigener Hand geschrieben und unterschrieben oder das Testament vom Notar. Dann gibt es für Ausnahmesituationen noch sogenannte Not-Testamente: Wenn ich also im Sterben liege, im Krankenhaus und dort vor Zeugen mündlich mein Testament errichte, diese Not-Testamente sind aber die absolute Ausnahme, weil ja in der Regel ein Notar greifbar ist.
Frage: Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Dr. Steiner: Das ist ein ganz wichtiger Unterschied und gerade in vielen von Laien formulierten Testamenten wird das auch durcheinandergebracht. Der Erbe ist der Gesamt-Rechtsnachfolger, das heißt, er tritt in die Fußstapfen des Erblassers, im Guten wie im Schlechten, er erbt alles, was dem Erblasser gehörte. Er muss aber auch die Schulden begleichen. Steuerschulden, die vielleicht noch da sind, Krankheitskosten, was auch immer. Wir sprechen von Gesamt-Rechtsnachfolge. Der Vermächtnisnehmer hingegen, der kann vom Erben oder von der Erbengemeinschaft, wenn es mehrere Erben gibt, einen bestimmten Gegenstand oder Wert herausfordern. Also, beispielsweise ich sage: "Erbe ist mein Sohn. Mein Schachfreund erhält das wertvolle Schachbrett mit den Figuren". Der Erbe ist der Sohn. Vermächtnisnehmer ist der Schachfreund.
Frage: Wir reden über den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis. Was ist denn dann eigentlich eine Verfügung?
Dr. Steiner: Die Verfügung ist der Oberbegriff. Verfügung von Todes wegen ist das, was ich in einem Testament anordnen kann. Da gibt es folgende Hauptpunkte: Das Wichtigste ist die Erb-Einsetzung einer oder mehrerer Personen. Dann die Anordnung von Vermächtnissen. Zum Beispiel, meine Pflegekraft bekommt 1000 Euro, weil sie sich so um mich gekümmert hat. Als drittes die Möglichkeit der Auflage. Mein Grab ist für mindestens fünf Jahre weiter aufrechtzuerhalten und zu pflegen. Als weiteres noch die Möglichkeit, zum Beispiel einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der zum Beispiel die Erfüllung von solchen Auflagen überwacht. Das alles nennt man Verfügungen von Todes wegen, also Bestimmungen meines Testaments.
Frage: Kann ich mein Vermögen auch in eine Stiftung einbringen? Gibt es dabei steuerliche Vorteile?
Dr. Steiner: Stiftung ist ein ganz wichtiges Stichwort. Wir unterscheiden die Stiftung unter Lebenden und die Stiftung von Todes wegen. Da erklärt sich schon Ihre Frage. Ich kann eine Stiftung auch von Todes wegen gründen. Und dann stellt sich wieder die Frage, ist das eine gemeinnützige Stiftung oder ist das eine private Stiftung, die zum Beispiel der Familie dient? Wenn es eine gemeinnützige Stiftung ist, dann gelten besondere steuerliche Vorteile. Vor allem ist die Stiftung dann von der Erbschaftssteuer befreit.
Frage: Das Thema Testament und Vererben hat natürlich sehr viel mit Gefühlen zu tun. Wie kann ich schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass sich niemand nach meinem Tode verletzt fühlt? Etwa wenn ich auch andere bedenke als die eigene Verwandtschaft.
Dr. Steiner: Nehmen wir ein Beispiel: Ich habe einen Sohn, der sehr gut verdient und eine Tochter, die sozial benachteiligt ist. Jetzt würde es sich anbieten, dass man der Tochter mehr zuwendet im Testament, weil sie versorgungsbedürftiger ist. Und da empfehle ich immer parallel zum Testament einen Erben-Brief zu hinterlassen. Also, ein gesondertes Schriftstück, in dem ich erläutere, welche Motive ich hatte, dass ich eben beide Kinder gleich lieb habe, aber eben aus gutem Grund mich dafür entschieden habe, dem bedürftigeren Kind mehr zuzuwenden, so wie ich das auch gemacht hätte, wenn der Sohn der Bedürftige gewesen wäre. Dieser Erben-Brief sollte bewusst getrennt vom Testament errichtet werden, weil das ja ein sehr persönliches, emotionales Dokument ist, während das Testament doch eher rational, juristisch formuliert sein sollte. Und wenn wir das vermischen, könnte es Auslegungsprobleme, gar Anfechtungsprobleme geben. Deswegen sollte dieser Erben-Brief, der auch keiner besonderen Form bedarf, der kann auch maschinenschriftlich sein, gesondert vom Testament aufgesetzt werden.
Frage: Ist so ein Erben-Brief dann sinnvoll, auch wenn ich eine gemeinnützige Organisation bedenke, etwa radio horeb?
Dr. Steiner: Absolut auch da. Das große emotionale Problem ist ja oft, dass gerade die Kinder die Zuwendung im Testament oft missverstehen, als Liebesentzug oder Liebesbeweis. Und dass ich in so einem Brief auch schildere: Ich selbst habe viel Glück in meinem Leben gehabt. Ich habe das Glück, gesunde Kinder zu haben. Ich habe das Glück, ihnen eine gute Ausbildung geben zu können. Und dass ich dann eben erkläre, warum ich gerade aus diesen Gründen auch gemeinnützige Zwecke bedenke.
Frage: Vererben und Vermachen, das ist ein Unterschied. Empfehlen Sie einen Erben einzusetzen oder mehrere?
Dr. Steiner: Das ist eine ebenso gute wie schwierige Frage. In der Regel ist es einfacher, nur einen Erben einzusetzen, weil wir dann eben keine Erbengemeinschaft haben, die dann wieder auseinandergesetzt werden muss. Allerdings, wenn ich zum Beispiel drei Kinder habe und alle drei gleich bedenken will, dann wird man in der Regel um eine Erbengemeinschaft nicht herumkommen.
Frage: Gilt der Satz: Je mehr Klarheit ich schaffe im Testament, desto weniger Anfechtungen und Streit hinterher?
Dr. Steiner: Absolut und umso mehr ein Beitrag zum Familienfrieden.
Frage: Wie kann ich bei meinem Testament auftretende Fragen klären, etwa wer bekommt einen Pflichtteil? Wie verfüge ich ein Vermächtnis? Was passiert mit meinen Gegenständen, mit meinem Hausrat?
Dr. Steiner: Erster Anhaltspunkt ist heutzutage ja das Internet. Da findet man in der Tat Informationen auf den verschiedensten Websites als erste Information. Diejenigen von uns, die lieber Papier in der Hand haben, können sich auch einen der einschlägigen Ratgeber im Buchhandel besorgen. Aber dann ganz vorsichtig. Ebenso wie ich auch medizinische Fragen nicht mit dem Internet klären sollte oder mit einem Ratgeber-Buch, sollte man auch die persönliche, ganz individuelle Situation nicht einfach allgemein im Internet recherchieren, sondern man sollte dann - schon mit entsprechenden Kenntnissen ausgestattet - den Fachmann aufsuchen und diese Fragen: Gibt es Pflichtteilsrechte, auf die ich achten muss? Wie verteile ich mein Vermögen steuergünstig usw. Um dann diese Fragen in aller Ruhe mit einem Fachmann zu besprechen. Dr. Google gibt erste Anhaltspunkte, aber dann muss der Maßschneider konsultiert werden.
Frage: Verständlicherweise will man nach seinem Tod den Partner finanziell absichern. Ehefrau, Ehemann, aber möglicherweise auch eine Organisation bedenken. Geht das überhaupt?
Dr. Steiner: Ja, es gilt Testier-Freiheit. Ich bringe es immer an einem Extrembeispiel an. Sie haben einen reizenden Ehepartner. Sie haben fantastische Kinder. Sie können die trotzdem alle enterben. Natürlich macht das niemand. Aber das zeigt dieses Beispiel. Wir haben Testier-Freiheit. Ich kann in den Grenzen des Pflichtteil-Rechtes verteilen, wie ich möchte. In der Regel bedeutet dies, dass ich 50 Prozent meines Vermögens völlig frei verteilen und gemeinnützige Organisationen bedenken kann. Auch Familien-Fremde, wie ich will. Das ist die bei uns herrschende Testier-Freiheit.
Frage: Enterben heißt bis auf den Pflichtteil?
Dr. Steiner: Richtig, bestimmte nahe Angehörige, der Ehegatte, die Kinder vor allem und bei Kinderlosen sogar die Eltern, haben ein Pflichtteils-Recht. Das muss ihnen verbleiben, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Aber im Übrigen kann ich völlig frei verfügen. Und das ist ja auch häufig so, dass viele sagen: Ich und meine Familie, wir haben viel Glück gehabt im Leben. Wir wollen auch denen etwas abgeben, die nicht so viel Glück hatten. Und da bietet sich die Benennung einer gemeinnützigen Organisation an.
Frage: Wie regle ich denn meinen Nachlass am besten?
Dr. Steiner: Wenn es so einfach wäre! Nehmen wir auch hier wieder ein Beispiel: Ich habe zwei Kinder, das eine Kind hat selber drei Kinder. Das andere hat keine Kinder. Ist es jetzt gerecht, beide fifty-fifty zu bedenken? Oder gebe ich dem Kind mehr, welches drei Kinder durch Ausbildung, eventuell Studium finanzieren muss? Das sind sehr, sehr schwierige Fragen. Da gibt es auch kein Richtig oder falsch. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Nur eins ist wichtig, es sollte klar entschieden werden in einem klaren Testament. Und dann sollte in einem Erben-Brief den Erben erläutert werden, warum ich diese Entscheidung getroffen habe. Und meine Erfahrung ist die, wenn da nicht laviert wird, sondern wenn klare Entscheidungen getroffen werden und das auch nachvollziehbar erläutert wird, dann gibt es auch keinen Streit und der Familienfriede bleibt gewahrt. Und das ist ja das ganz vorrangige Ziel.
Frage: Brauche ich für mein Testament überhaupt einen Anwalt oder gar einen Notar?
Dr. Steiner: Fragen Sie Ihren Zahnarzt, ob Sie ihn benötigen, wenn Sie Karies haben. Bei dem Beispiel weiß jeder: Jawohl, ich brauche einen Zahnarzt. Beim Testament ist es nicht ganz so einfach. Wenn Sie Witwe sind und Sie haben einen einzigen Sohn und der soll sowieso bedacht werden, dann reicht es, wenn Sie selber schreiben: Alleinerbe soll mein Sohn werden. Wenn Sie dann noch sagen, und außerdem soll radio horeb 10.000 Euro bekommen, die Caritas 10.000 Euro und so weiter. Auch das werden Sie noch selber hinbringen. Aber es kann dann schon komplizierter werden, wenn Sie zum Beispiel regeln wollen, was ist, wenn mein Sohn vor mir verstirbt oder gleichzeitig mit mir? Wer soll dann Ersatzerbe werden? Also, selbst in einer solchen einfachen Familienkonstellation kommen wir sehr schnell zu Themen, wo man doch mal lieber mit einem Fachmann drüber gesprochen hat, damit der einem sagt, wie man das vernünftig regelt.
Frage: Welche Motive erleben Sie bei radio horeb-Hörerinnen und -Hörern, unseren Sender im Testament zu bedenken?
Dr. Steiner: Nächstenliebe und christliche Verbundenheit, das sind, glaube ich, die beiden Stichworte, die wir hier haben. Die Hörer haben viel Gutes, Lebenskraft geschöpft aus den Sendungen von radio horeb. Und da möchten sie dazu beitragen, dass das so weitergeht, dass auch künftige Hörer-Generationen in diesen Genuss kommen. Und das finde ich ein sehr schönes Motiv.
Frage: Kann ich mit meinem Testament alles regeln? Was passiert etwa mit meinem Hausrat?
Dr. Steiner: Sie können es sich einfach machen, indem Sie einen Erben oder mehrere Erben bestimmen. Auf die geht dann alles über, auch der Hausrat, auch das Haustier, alles. Wenn Sie spezielle Wünsche haben, zum Beispiel, das haben wir auch öfter mal, dass der Betreffende sagt: Ich will, dass meine persönliche Korrespondenz nicht den Erben bekannt wird, dann können Sie auch das regeln und können einen Testamentsvollstrecker bestimmen, den Sie anweisen, dass er zum Beispiel die persönliche Korrespondenz jemand anderem aushändigt oder vernichtet. Das kann man ganz individuell regeln.
Frage: Kann ich den Erben, etwa radio horeb, auch dazu verpflichten, die Beerdigung durchzuführen? Mein Grab über Jahre zu pflegen oder auch Messen für mich lesen zu lassen?
Dr. Steiner: Ja, solche Wünsche können als Auflagen, das ist der juristische Begriff, in das Testament aufgenommen werden.
Frage: Wie genau muss ich das äußern? Kann ich eine bestimmte Anzahl an Jahren festlegen oder gibt es eine Obergrenze?
Dr. Steiner: Es ist im Grundsatz so, wir haben eine 30-Jahres-Grenze als Höchstgrenze für viele Verfügungen von Todes wegen. Im Grundsatz lässt sich das so detailliert regeln, wie man es eben wünscht. Das ist eine Charaktersache und keine juristische Frage. Wir haben Menschen, die möchten das sehr, sehr detailliert geregelt wissen. Und andere sagen: Ich vertrau dem Erben, der wird das schon gut machen. Ich gebe nur die grobe Richtung vor.
Frage: Kann ich in meinem Testament auch festlegen, dass sich der spätere Erbe um mein Wohlergehen schon zu Lebzeiten kümmert, etwa wenn ich in ein Pflegeheim umziehen muss vor meinem Tod?
Dr. Steiner: Es ist nicht so, dass Sie in dem Testament jemanden schon zu Handlungen verpflichten können, die vor dem Erbfall liegen. Aber es wird umgekehrt ein Schuh draus. Sie können indirekt einen Anreiz setzen, indem Sie in einem Testament oder Erbvertrag sagen: Wenn der Betreffende das und das für mich getan hat, dann wird er mein Erbe.
Frage: Oft tun sich die Erblasser schwer, das Vermögen aufzuteilen. Wo liegen die Probleme, was sind Ihre Erfahrungen?
Dr. Steiner: Gerade bei Immobilien ist das natürlich ein Hauptproblem. Wenn jemand zum Beispiel drei Kinder hat. Wer hat denn schon drei gleichwertige Immobilien, die er entsprechend verteilen kann? Andererseits will man vielleicht einem Kind die Möglichkeit geben, in dieser Immobilie, wenn es ein Einfamilienhaus ist, zu leben, dort einzuziehen. Das ist wirklich ein schwieriges Thema. Und gerade da ist der Fachmann gefordert, für die Familie eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Beispielsweise, dass ein Kind die Immobilie übernehmen kann und die anderen in Raten auszahlt, damit das stemmbar ist.
Frage: Welche steuerlichen Aspekte sind denn bei einem Testament zu beachten? Gibt es Freibeträge?
Dr. Steiner: Bekanntlich haben wir in Deutschland eine Erbschaftssteuer, also eine “Todes-Steuer.” Das Staat sagt nicht du “armer Hinterbliebener,” sondern der Staat sagt: “Hinterbliebener", ich will auch meinen Obolus haben, meinen Anteil.” Allerdings wird das in der Familie durch Freibeträge gemildert. Die wichtigsten sind, der Freibetrag des Ehegatten von 500.000 Euro und der Freibetrag eines jeden Kindes von 400.000 Euro. Jetzt wissen wir alle: In Gegenden mit sehr hohen Immobilienpreisen können diese Freibeträge sehr schnell überschritten sein. Und dann ist wirklich eine geschickte Testamentsgestaltung gefragt. Beispielsweise, dass im Testament nicht nur die Kinder bedacht werden, sondern schon die Enkelkinder. Denn da haben wir auch einen Freibetrag von 200.000 Euro je Enkelkind. Also, wenn wir über den Freibeträgen sind, dann lautet die Goldene Regel des Erbschaftssteuer-Sparens: Verteile die Zuwendungen auf möglichst viele Köpfe, um möglichst viele Freibeträge auszunutzen.
Frage: Gibt es bei Erbfällen oft Streitigkeiten und lassen die sich überhaupt verhindern?
Dr. Steiner: Es gibt oft Streitigkeiten, oft auch gar nicht um die finanziellen Dinge, sondern es kommen Konflikte zum Tragen, die unter Umständen schon im Kindergartenalter gesetzt wurden: "Der Papa hat dich sowieso immer bevorzugt, weil du seine Lieblingstochter warst und jetzt bei der Erbverteilung sollst du nicht zu gut wegkommen".
Frage: Mit dem Tod werden oft alte Konflikte aufgearbeitet?
Dr. Steiner: Die Elterngeneration ist oft der Deckel auf dem Topf. Die Konflikte, die darunter brodeln, kommen aber erst hervor, wenn die Elterngeneration durch Tod abtritt. Und da können, glaube ich, die Eltern auch noch einen großen Beitrag zum Familienfrieden leisten, wenn sie zum einen ein klares Testament errichten und zum anderen dieses den Kindern schon vor dem Tod erklären. Das erfordert einiges an Mut. Zumindest sollten sie in einem Erben-Brief ihre Motive erläutern, schreiben, dass sie alle Kinder gleich lieb haben und aus guten Gründen bestimmte Anordnungen getroffen haben.
Frage: Kann ich in einem Testament auch Absichten festlegen, wie etwa Messfeiern oder die Pflege meines Grabes?
Dr. Steiner: Ja, das ist möglich, das sind Auflagen, zum Beispiel eine Grabpflege-Auflage, die Auflage, ein Haustier weiter zu hüten und zu pflegen, die Auflage, Messen lesen zu lassen. All dies ist möglich.
Frage: Oft scheint auch wichtig zu sein, was mit der Grabpflege nach meinem Tod geschieht oder ob es die Haustiere auch weiter gut haben. Ist das richtig?
Dr. Steiner: Das ist natürlich, wenn wir mit den Haustieren anfangen, vielen ein ganz, ganz großes Anliegen. Gerade alleinstehende ältere Menschen haben oft als Hauptansprechpartner ihr Haustier und da kann ich sehr gut verstehen, dass die sehr beunruhigt wären, wenn nicht geregelt ist, dass dieses Tier auch weiter gut versorgt wird und nicht im Tierheim landet. Ich hatte zum Beispiel die Aufgabe für einen Dackel ein neues Zuhause zu finden. Da war ich Testamentsvollstrecker und habe das Glück gehabt, dass ich in der Nachbarschaft einen anderen Dackelbesitzer gefunden habe, der das Tier aufgenommen hat. Und da kommen wir schon gleich zu dem Thema. Wenn Sie sich nicht ganz so sicher sind, ob Ihre Erben ein Herz für Tiere haben, dann können Sie einen Testamentsvollstrecker benennen, der sich eben spezifisch darum kümmert, das Tier zu versorgen und die Versorgung sicherzustellen. Und dasselbe gilt auch für Grabpflege- Auflagen.
Frage: Wo soll ich mein Testament überhaupt sicher aufbewahren? Am Ende findet es keiner, weil ich es zu sicher versteckt habe. Welche Kosten entstehen für so eine Aufbewahrung?
Dr. Steiner: Ich selbst habe als Nachlasspfleger mal mehr oder minder durch Zufall, in Band 7 eines Brockhauses aus den 60er Jahren ein Testament gefunden. Und das ist in der Tat gerade bei alleinstehenden Personen ein großes Problem. Wir wissen auch nicht, ob da vielleicht mein Testament absichtlich zur Seite geschafft wird. Deswegen empfehle ich Alleinstehenden auf jeden Fall die amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht. Das kostet einmalig 90 Euro. Man geht dort in das sogenannte Testamentsbüro, gibt das Testament ab und bekommt einen Hinterlegungsschein. Dann ist absolut sichergestellt, dass das Testament im Fall der Fälle gefunden wird.
Frage: Und das Nachlassgericht finde ich ohne Probleme im Internet?
Dr. Steiner: Finden Sie im Internet. Das ist ein Teil des örtlich zuständigen Amtsgerichtes.
Frage: Am besten hinterlege ich mein Testament beim Amtsgericht. Was passiert, wenn ich das nicht mache und das Testament nicht aufgefunden werden sollte?
Dr. Steiner: Das beste Testament nutzt nichts, wenn es nicht aufgefunden wird. Das sind in der Tat Probleme, die wir immer wieder haben. Wir bekommen berichtet: eine alleinstehende Dame, vermögend, da ist sicher ein Testament da. Die wollte unbedingt etwas Gutes tun. Die wollte eine Stiftung bedenken, die wollte gemeinnützige Organisationen bedenken, vielleicht sogar eine Bekannte, die sagt “Ja”, sie hat mir das Testament mal gezeigt, aber es wird partout nicht aufgefunden und dann ist es null und nichtig.
Frage: Was passiert dann?
Dr. Steiner: Dann erben die gesetzlichen Erben. Das ist natürlich auch der Grund, warum man gerade Testamente, bei denen man die gesetzlichen Erben nicht oder nur teilweise bedenkt, in eine sichere Verwahrung, am besten des Nachlassgerichts gibt.
Frage: Muss ich bei der Nachlassregelung auch unbedingt zum Notar?
Dr. Steiner: Das hängt davon ab, ob Immobilien zu verteilen sind. Wenn zum Beispiel eine Erbengemeinschaft besteht, und es ist eine sogenannte Teilungsanordnung vorhanden. Es bedeutet, dass der Erblasser angeordnet hat: die Eigentumswohnung bekommt der Neffe, das Baugrundstück bekommt die Nichte und so weiter. Dann braucht man nachher für die Nachlassregelung, also Teilung des Nachlasses einen Notar, der das Ganze vollzieht, beim Grundbuchamt anmeldet etc. Wenn es hingegen um bewegliche Gegenstände oder um Geld geht, können die Erben das direkt mit der Bank vereinbaren oder bei beweglichen Gegenständen sich selber verständigen, wie sie das aufteilen.
Frage: Kann ich vor meinem Testament eigentlich schon Gutes tun, damit ich das auch noch erleben kann?
Dr. Steiner: Gott sei Dank, auf jeden Fall. Sie können spenden und Sie bekommen ja dann sogar eine Spendenquittung und einen entsprechenden Nachlass bei der Einkommenssteuer, weil Sie die Spenden ja als Sonderausgaben abziehen können. Also soweit Sie Einkommenssteuer oder auch Lohnsteuer zahlen, mindert das Ihre Steuerlast.
Frage: Schenkungen sind auch eine Möglichkeit, sein Erbe zu regeln. Wann empfehlen Sie Schenkungen zu Lebzeiten?
Dr. Steiner: Da gibt es auch wieder zwei Goldene Regeln. Die erste ist: Schenke nur, was du entbehren kannst und die zweite ist, schenke nur, wenn du sicher bist, dass du es nicht bereust. Also nie zu optimistisch sein. Es kann in Zukunft sein - durch Alter, Krankheit - dass man durchaus viel Kapital braucht, mehr als man jetzt verbraucht. Da sollte man immer eine ganz tüchtige Eiserne Reserve zurückbehalten. Schenken nur, wenn man es wirklich von innen heraus möchte. Nicht weil man sich gedrängt fühlt, sondern wenn man jetzt den Betreffenden Gutes tun möchte und sich sicher ist, dass man es nicht bereut.