„Wir können um jeden einzelnen Menschen kämpfen.“
In Deutschland wird über strengere Regeln für Asylbewerber diskutiert.
Eine schnellere Abschiebung, das fordern viele. Denn offenbar gibt es unter den Asylbewerbern immer wieder auch sogenannte Gefährder, wie der Attentäter von Berlin einer war.
Doch was tun, wenn jemand abgeschoben werden soll, der in Deutschland gut integriert ist oder wenn Gewalterfahrungen in der Heimat des Asylbewerbers eine Rückkehr unmöglich machen?
Was geschieht in sogenannten Härtefällen?
Darüber berät und das prüft seit 10 Jahren in Bayern regelmäßig die Härtefallkommission. Sie kann in Einzelfällen die Staatregierung ersuchen, entgegen den strengen Regeln des Asylrechts ein Bleiberecht zu gewähren.
Was es für Kriterien dafür gibt, darüber haben wir mit Bettina Nickel gesprochen. Die Juristin ist stellvertretende Leiterin des katholischen Büros in Bayern und vertritt in der Härtefallkommission die katholische Kirche.
