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Neuregelung der Beihilfe zum Suizid

Der Bundestag hat entschieden: Geschäftsmäßige und auf Wiederholung angelegte Beihilfe zum Suizid wird verboten. Das ist zu wenig, sagt Claudia Kaminski, die Vorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle".

Am Freitag debattierten die Bundestagsabgeordneten über ein heikles Thema, ganz ohne den sonst üblichen Fraktionszwang: Die Neuregelung der Beihilfe zum Selbstmord, zum Suizid.
Gleich vier Gesetzentwürfe lagen den Abgeordneten vor, über die sie abschließend entscheiden sollten. Sie reichen von einer weitgehenden Freigabe der Suizidbeihilfe, auch durch Ärzte, bis hin zu einem nahezu völligen Verbot.




Durchgesetzt hat sich mit großer Mehrheit eine Kompromisslösung: Die auf Wiederholung angelegte, sogenannte "geschäftsmäßige" Suizidbeihilfe wird verboten, alles andere bleibt unangetastet.
Damit sind Sterbehilfevereine wie der des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch künftig illegal. Doch reicht das aus? Ist das menschliche Leben damit ausreichend geschützt?

Unser Redakteur, Oliver Gierens, hat nachgefragt bei Dr. Claudia Kaminski. Die Ärztin ist Bundesvorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle", kurz AlfA, sowie stellvertretende Bundesvorsitzende des "Bundesverbands Lebensrecht".

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Ein umfassender Lebensschutz ist von diesem Bundestag wohl nicht zu erwarten, sagt Dr. Claudia Kaminski. Daher sei der am Freitag gefasste Beschluss, die auf Wiederholung angelegte und geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zu verbieten, zumindest teilweise ein Fortschritt, sagt die Vorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle" und stellvertretende Vorsitzende des "Bundesverbands Lebensrecht".

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