Euthanasie - sterben in Würde?
Was bedeutet Euthanasie
Rein sprachlich gesehen bedeutet “Euthanasie” übersetzt einen “schönen” beziehungsweise einen “leichten” Tod. Menschen bekommen also die Möglichkeit zu einem gezielten Tod ohne Leiden. Dabei werden Medikamente verabreicht oder eine Behandlung wird bewusst beendet. Meistens ist dabei die Schmerzlinderung des Patienten das Ziel. Trotzdem ist das Recht auf eine ärztlich begleitete Selbsttötung umstritten. Euthanasie kann Menschen davon abhalten, ohne Beratung und aus Verzweiflung heraus Hand an sich zu legen. Denn jede Person ist im Prinzip selbstbestimmt - aber auch, was den Tod anbelangt? Weltweit gibt es nach wie vor Fälle, bei denen Euthanasie auch zur systematischen Vernichtung von “lebensunwertem Leben” genutzt wird. Ein weit gedehnter Begriff, der sich in verschiedene Arten von “Sterbehilfe” aufteilen lässt.

Verschiedene Arten der Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe heißt, dass Fachkräfte wie Ärzte ihren Patienten aktiv tödliche Mittel verabreichen. Diese Form der Euthanasie ist allerdings in den meisten Ländern verboten, da ein zurechnungsfähiges Einverständnis der Betroffenen schwer einzuschätzen und später schwer nachzuweisen ist.
Passive Sterbehilfe
Bei der passiven Sterbehilfe beschließen Ärzte und der Patient selbst, eine “aussichtslose” Weiterbehandlung zu beenden. Maschinen werden abgestellt und der Tod ist eine natürliche Konsequenz. Ist der Patient nicht mehr in der Lage, selbst über sein Schicksal zu entscheiden, wird - wenn vorhanden - sein früherer Wille berücksichtigt oder die Angehörigen werden involviert.
Indirekte Sterbehilfe
Bei der indirekten Sterbehilfe erhält der Patient Medikamente zur Schmerzenslinderung. Ziel der Medikamentierung ist zwar nicht das schnellere Sterben, trotzdem kann es in Folge der Verabreichung der Medikamente zum früheren Tod des Patienten kommen.

In Deutschland ist der sogenannte “assistierte Suizid” legal, bei dem der Betroffene unter fachlichern Beaufsichtigung ein selbsttötendes Mittel eigens zu sich nimmt. Außerdem sind die indirekte und passive Sterbehilfe rechtlich erlaubt. Die aktive Sterbehilf dagegen ist in Deutschland bislang verboten. Zwischen allgemeinem Lebensschutz und der Selbstbestimmung des Menschen versucht die Politik einen Mittelweg zu finden.
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass der persönliche und selbstbestimmte Wunsch zu sterben auch die Unterstützung Dritter beinhalten darf.

„Wir müssen zum Tod begleiten, nicht den Tod herbeiführen oder Beihilfe zu irgendeiner Form des Selbstmords leisten. Ich erinnere daran, dass das Recht auf Behandlung, und zwar auf Behandlung für alle, stets an erster Stelle stehen muss, damit die schwachen Menschen, insbesondere die alten und kranken Menschen, niemals weggeworfen werden. Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod, der angenommen werden muss und nicht verabreicht werden darf. Und dieses ethische Prinzip betrifft alle, nicht nur die Christen oder die Gläubigen.“
- Papst Franziskus, Generalaudienz (9. Februar 2022)
Die Kirche lehnt sowohl die aktive als auch die passive Form der Sterbehilfe ab. Sie argumentiert dabei auf mehrere Weisen:
Für die Kirche das Leben ein heiliges und unantastbares Gut, weil es Grundlage für den Genuss aller weiteren Güter ist, insbesondere der Möglichkeit in der Beziehung zu Gott zu wachsen. Der absichtlich herbeigeführte Tod führt daher nicht zu mehr Freiheit, sondern raubt dem Menschen diese vielmehr.
Der Wert des Lebens misst sich nicht an äußeren Kriterien, sondern an der Erfahrung sich geliebt zu fühlen. Dazu bedarf es Menschen, die den Leidenden in seinem Leid begleiten. Die Kirche kritisiert in diesem Zusammenhang ein falsch verstandenes „mitleiden“ in Form der Sterbehilfe, da es den Leidenden im letzten mit seinem Leid allein lässt. „In Wirklichkeit besteht menschliches Mitgefühl nicht darin, den Tod zu verursachen, sondern darin, den Patienten anzunehmen, ihn in Schwierigkeiten zu unterstützen, ihm Zuneigung, Aufmerksamkeit und die Mittel zur Linderung des Leidens anzubieten.“ (Samaritanus bonus)
Die Kirche wendet sich außerdem gegen eine rein physische und psychische Betrachtungsweise des Menschen, welche dazu führt die Aufgabe von Pfleger und Ärzten ausschließlich in der Heilung von Krankheiten zu sehen. Stattdessen muss es Pfleger und Ärzten um die Sorge für das ganze Leben gehen, welches ebenso existenzielle, soziale und religiöse Dimensionen umfasst. „Unheilbar ist [daher] niemals gleichbedeutend mit unbehandelbar.“ (Samaritanus bonus)
Samaritanus bonus
Schreiben über die Sorge an Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens
Salvifici Doloris
Apostolisches Schreiben über den christlichen Sinn des menschlichen Leidens
